Was ist ein Verkehrswertgutachten?
In vielen Fällen ist es für Sie wichtig, den genauen Wert einer Immobilie zu ermitteln. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie kaufen oder veräußern wollen oder wenn Sie eine Immobilie aus einer Verlassenschaft erben. Die Bewertung von einer Liegenschaft, sei es ein Haus oder eine Wohnung, ist jedoch eine sehr komplexe Angelegenheit. Wenn Sie als Käufer oder Verkäufer Selbstschätzungen vornehmen, kann es nicht selten der Fall sein, dass Sie mit dem Schätzwert weit danebenliegen.
Wir als Immobilienwert-Lindner erstellen Ihnen professionelle und realistische Verkehrswertgutachten und erläutern in unseren Gutachten ausführlich und detailliert alle wichtigen Wertfaktoren zu Ihrer Immobilie. Wir beziffern in unserem Verkehrswertgutachten den aktuellen Marktwert.
Was ist ein Verkehrswertgutachten genau?
Das
Verkehrswertgutachten bezieht sich immer auf den Verkehrswert einer Immobilie. Was ist der Verkehrswehrt eigentlich? Laut § 194 des Baugesetzbuches beschreibt der Verkehrswert, bzw. der Marktwert einer Immobilie denjenigen Preis, den die Immobilie bei einer Veräußerung zum aktuellen Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nach geltendem Recht und gemessen an den jeweiligen Wertfaktoren der Immobilie, erzielen würde.
Welche Wertfaktoren spielen für das Verkehrswertgutachten eine Rolle?
Wenn Sie unser Büro Immobilienwert-Lindner mit Ihrem Verkehrswertgutachten beauftragen, eruieren wir unter anderem folgende Wertfaktoren:
- Lage, Standort Ihrer Immobilie
- Größe, Anzahl der Zimmer
- Baujahr Ihrer Immobilie
- Allgemeinzustand, Bausubstanz, technische Ausstattung
- Allgemeine Immobilienmarkt-Situation in Ihrer Region
Merkmale eines Verkehrswertgutachtens
Unser akribisch erstelltes
Verkehrswertgutachten beschreibt alle wichtigen Wertfaktoren Ihrer Immobilie sehr ausführlich und detailliert. Es liefert sehr konkrete Begründungen zu den einzelnen Zahlen und Werten. Aus diesen Gründen umfasst ein
Verkehrswertgutachten aus unserem Büro auch immer zwischen 30 und 50 Seiten.
Welche Angaben macht ein Verkehrswertgutachten?
Wir bei Immobilienwert-Lindner erstellen in unseren Verkehrswertgutachten zahlreiche Wertfaktoren zu Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung und beschreiben diese ausführlich. Unter anderem finden sich folgende Punkte in einem unseren erstellten Verkehrswertgutachten:
- Aktuelle Marktrecherche zum Immobilienstandort
- Angaben zum Quadratmeter-Durchschnittspreis am Standort
- Demographische Auswertungen der Region
- Gutachten zur Bausubstanz der betreffenden Immobilie (Fassade, Dach, Keller, Mauerwerk etc.)
- Angaben zu Größe, Wohnfläche, Baujahr, Anzahl der Zimmer etc.
- Angaben zur Ausstattung (Heizung-, Sanitäranlagen, Dämmung etc.)
- Angaben zu Lichtverhältnissen, Lage, Anbindung zu Infrastrukturen, Raumaufteilung etc.
- Angaben zum MietstatusNeuer Text
Wann benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten?
In allen Situationen, in denen Sie eine genaue Schätzung Ihrer Immobilie benötigen, können Sie sich vertrauensvoll an unser Büro Immobilienwert-Lindner wenden. Wir stellen den Wert Ihrer Immobilie, sei es Haus oder Wohnung, umfassend und genau dar und begründen unsere angeführten Punkte mit Daten, Zahlen und Fakten. In folgenden Situationen könnte ein Verkehrswertgutachten sinnvoll und erforderlich sein:
- Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Bei Heirat oder Scheidung
- Bei Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie
- Bei Festsetzung des Privat- oder Betriebsvermögens
- Im Zuge einer Zwangsversteigerung
- Zur Ermittlung von steuerlichen Abgaben wie der Erbschaftssteuer.
Wieviel kostet ein Verkehrswertgutachten?
Für ein Verkehrswertgutachten für ein Haus müssen Sie für die Überprüfung von Bauplänen durch unser Haus mit einem dreistelligen Betrag rechnen. Eine Sanierungs- oder Energieberatung für den Energieausweis kostet zwischen 1000 und 2000 Euro. Die Wertermittlung Ihrer Immobilie führen wir bereits unter 1000 durch. Rufen Sie uns direkt an. Nach einer eingehenden Besichtigung Ihrer Immobilie können wir Ihnen einen konkreten, auf Ihre Immobilie abgestimmten Kostenvoranschlag für Ihr Verkehrswertgutachten unterbreiten.