Das Ergebnis eines Gutachtens erscheint Ihnen fragwürdig?
Beauftragen Sie uns mit einer Plausibilitätsprüfung. Unsere
Kompetenzen als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige garantieren eine qualifizierte Überprüfung. Das Prüfungsergebnis ist zur Vorlage bei Gericht oder Behörden anerkannt.
Den Wert und Sanierungsstatus einer Immobilie einzuschätzen, ist alles andere als leicht. Wenn Sie den Verkehrswert einer Immobilie benötigen, hilft Ihnen ein Gutachten. Sachverständige erkennen Risse, Schadstoffbelastungen, Bleirohre oder sonstige für einen Laien versteckte Mängel.
Damit bietet Ihnen die Wertermittlung eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen oder juristische Auseinandersetzungen.
Gutachten unterstützen Sie bei unterschiedlichen Bewertungsanlässen:
Der Ihnen vorliegende Immobilienwert erscheint Ihnen unrealistisch? Sie können das Gutachten prüfen lassen und eine Plausibilitätsprüfung in Auftrag geben. Wir prüfen jedes Immobiliengutachten auf methodische oder inhaltliche Fehler, wertverändernde Sachverhalte und unplausible Schlussfolgerungen.
Nicht nur
umfangreiche Gutachten sollten Sie prüfen lassen. Bei Kurz- oder Ankaufgutachten empfiehlt sich ebenfalls eine Plausibilitätsprüfung:
Wird auch als
gutachterliche Stellungnahme bezeichnet. Es bietet eine erste Orientierung zum Marktwert eines Objekts. Das Kurzgutachten ist wegen seines reduzierten Umfangs nicht zur Vorlage bei Gericht geeignet.
Das
Ankaufgutachten hilft dem potenziellen Käufer, ein Objekt sachgerecht zu beurteilen. Es weist entscheidende Faktoren wie Mängel, Sanierungsbedarf und Energiestatus aus.
Beleihungswertgutachten erfüllen u. a. die Vorgaben nach Basel II und § 16 PfandBG.
Für die
ausführliche Immobilienbewertung nach § 194 BauGB sind umfangreiche Marktkenntnisse erforderlich. Das Ergebnis dient u. a. zur Vorlage bei Gericht und Behörden.
Sie haben uns mit der Plausibilitätsprüfung Ihres Gutachtens beauftragt? Sobald Sie uns alle Daten, Unterlagen und Fotos bereitstellen, die Basis des Gutachtens sind, starten wir mit diesen Fragen:
Wir halten die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung in Wort und Bild fest. Der Prüfungsbericht enthält außerdem Hinweise für Sie zum weiteren Vorgehen.
Wichtig: Wenn Sie ein Gutachten durch uns prüfen lassen, erstellen wir dieses Dokument nicht neu. Fallen uns unberücksichtigte Informationen oder Fehler auf, ist es Aufgabe des Sachverständigen, der das Gutachten erstellt hat, dieses zu berichtigen.
Wünschen Sie nach der Überprüfung die Erstellung eines neuen Gutachtens übernehmen wir dies selbstverständlich gerne für Sie.