Plausibilitätsprüfung — Gutachten sachgerecht prüfen
Das Ergebnis eines Gutachtens erscheint Ihnen fragwürdig?
Beauftragen Sie uns mit einer Plausibilitätsprüfung. Unsere
Kompetenzen als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige garantieren eine qualifizierte Überprüfung. Das Prüfungsergebnis ist zur Vorlage bei Gericht oder Behörden anerkannt.
Wozu ist ein Immobiliengutachten erforderlich?
Den Wert und Sanierungsstatus einer Immobilie einzuschätzen, ist alles andere als leicht. Wenn Sie den Verkehrswert einer Immobilie benötigen, hilft Ihnen ein Gutachten. Sachverständige erkennen Risse, Schadstoffbelastungen, Bleirohre oder sonstige für einen Laien versteckte Mängel.
Damit bietet Ihnen die Wertermittlung eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen oder juristische Auseinandersetzungen.
Wann ist eine professionelle Bewertung notwendig?
Gutachten unterstützen Sie bei unterschiedlichen Bewertungsanlässen:
- Vermögensauseinandersetzungen bei Trennung, Scheidung, Erbfall
- Ankauf/Verkauf privater oder gewerblicher Immobilien
- Zwangsversteigerung
- Vorlage bei Kreditinstituten oder Behörden
- Ermittlung des Sanierungsbedarfs
- Grundlage für die Beantragung von Fördergeldern
- Bilanzierungszwecke
- Immobilienmanagement
- Festlegung von Entschädigungsleistungen

Was ist eine Plausibilitätsprüfung?
Der Ihnen vorliegende Immobilienwert erscheint Ihnen unrealistisch? Sie können das Gutachten prüfen lassen und eine Plausibilitätsprüfung in Auftrag geben. Wir prüfen jedes Immobiliengutachten auf methodische oder inhaltliche Fehler, wertverändernde Sachverhalte und unplausible Schlussfolgerungen.
Nicht nur
umfangreiche Gutachten sollten Sie prüfen lassen. Bei Kurz- oder Ankaufgutachten empfiehlt sich ebenfalls eine Plausibilitätsprüfung:
Kurzgutachten
Wird auch als
gutachterliche Stellungnahme bezeichnet. Es bietet eine erste Orientierung zum Marktwert eines Objekts. Das Kurzgutachten ist wegen seines reduzierten Umfangs nicht zur Vorlage bei Gericht geeignet.
Ankaufgutachten
Das
Ankaufgutachten hilft dem potenziellen Käufer, ein Objekt sachgerecht zu beurteilen. Es weist entscheidende Faktoren wie Mängel, Sanierungsbedarf und Energiestatus aus.
Beleihungswertgutachten
Beleihungswertgutachten erfüllen u. a. die Vorgaben nach Basel II und § 16 PfandBG.
Verkehrswertgutachten
Für die
ausführliche Immobilienbewertung nach § 194 BauGB sind umfangreiche Marktkenntnisse erforderlich. Das Ergebnis dient u. a. zur Vorlage bei Gericht und Behörden.
Wie läuft eine Plausibilitätsprüfung ab?
Sie haben uns mit der Plausibilitätsprüfung Ihres Gutachtens beauftragt? Sobald Sie uns alle Daten, Unterlagen und Fotos bereitstellen, die Basis des Gutachtens sind, starten wir mit diesen Fragen:
- Ist das Gutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt worden?
- Entspricht der ermittelte Verkehrswert dem aktuellen oder früheren Marktwert?
- Hat der Auftraggeber alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt?
- War die Qualität der Daten und Inhalte ausreichend?
- Sind Sachverhalte wie Modernisierungen, Mängel und Schäden berücksichtigt?
- Wurde die Immobilie vor Ort besichtigt?
- Haben sich seit dem Gutachten wertsteigernde oder wertmindernde Ereignisse ergeben?
- Wurden alle Verfahren und Berechnungen richtig angewandt?
- Hat ein Kreditinstitut hausinterne Verfahren zur Wertermittlung genutzt?
- Wurde der Immobilienwert korrekt auf einen vergangenen Zeitpunkt ermittelt?
Wie geht es nach der Überprüfung weiter?
Wir halten die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung in Wort und Bild fest. Der Prüfungsbericht enthält außerdem Hinweise für Sie zum weiteren Vorgehen.
Wichtig: Wenn Sie ein Gutachten durch uns prüfen lassen, erstellen wir dieses Dokument nicht neu. Fallen uns unberücksichtigte Informationen oder Fehler auf, ist es Aufgabe des Sachverständigen, der das Gutachten erstellt hat, dieses zu berichtigen.
Wünschen Sie nach der Überprüfung die Erstellung eines neuen Gutachtens übernehmen wir dies selbstverständlich gerne für Sie.