Kompetenzen

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Verkehrswertgutachten

gemäß § 194 Baugesetzbuch und Wertermittlungsverordnung. Unsere Wertgutachten bieten Ihnen vollständige Informationen zu Ihrer Immobilie und werden nachvollziehbar nach dem aktuellen Stand der Wertermittlungslehre erstellt. Dabei ist unsere Nähe zum Immobilienmarkt Ihr Vorteil.


Sachverständige Beratung

zur Optimierung der Erträge aus Ihrer Bestandsimmobilie, Szenarienbetrachtung für alternative Nutzungsmöglichkeiten, Analyse von Wertsteigerungspotenzialen und Risiken; Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für Investitionen und Entwicklungsmaßnahmen u.a.


Plausibilitätsprüfung vorliegender Gutachten

Oft liegt Ihnen eine Gutachten vor oder die Bank hat eine Bewertung vorgenommen und das Ergebnis erscheint Ihnen nicht sachgerecht. Wir prüfen effizient diese Wertgutachten, weisen methodische und inhaltliche Fehler nach und geben Ihnen Hinweise zum weiteren Vorgehen.


Beleihungswertgutachten

Am 01.08.2006 trat die Beleihungswertverordnung in Kraft. Es wird damit gerechnet, dass bald alle Bankfinanzierungen auf dieser Grundlage gewährt werden. Damit wird erstmalig deutschlandweit auf einer Wertgrundlage die Kreditentscheidung gefällt. Wir kennen die Details und liefern Ihnen ein Beleihungswertgutachten, dass auch eine Beleihung nach Basel II fundiert.


Bewertung von und Beratung zu Erbbaurechten

Erbbaurechtsverträge beinhalten komplizierte Regelungen, die auf die Wertfindung Einfluss haben. Nicht viele Sachverständigenbüros haben mit der Bewertung dieser speziellen Rechte umfassende Erfahrungen. Nutzen Sie unser Wissen für Ihren Vorteil.


Bewertung von Immobilienportfolio

Große Immobilienportfolio sind nicht immer transparent. Künftig wird nach IFRS eine regelmäßige Neubewertung erforderlich. Wir wissen, wie man den Bewertungsaufwand optimiert. Im Netzwerk mit verschiedenen Spezialisten liefern wir schnell sachgerechte Ergebnisse.


Projektbetreuung für Geoinformationssysteme

Geoinformationssysteme werden häufig zur Visualisierung von Immobilieninformationen genutzt. Wir können mehr. Nutzen Sie Ihre Daten für automatisierte Auswertungen. Sie werden erheblich schneller Informationen zur Bewertung von Immobilienportfolio erhalten, als es Ihnen über herkömmliche Wege möglich war.


Erfassung und Bewertung kommunalen Grundeigentums

Wie macht man das Grundvermögen einer Kommune sichtbar? Wir wissen, wie auch das letzte, fast vergessene Grundstück wieder erfasst wird. Das Neue Kommunale Finanzmanagement verlangt die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz. Aber was kommt danach? Wir zeigen Ihnen, wie die Arbeit für die Erstellung der Eröffnungsbilanz dauerhaft nutzbar bleibt.



Entschädigungsbewertungen und die Geltendmachung von Ansprüchen im Leitungsrecht

Wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir eine sogenannte Entschädigungsbewertung an. Die Gründe, weshalb solch eine Einschränkung entstehen kann, sind vielfältig. Häufig ist dies zum Beispiel in der Landenteignung der Fall. Selbstverständlich kann es sich auch um andere geplante Baumaßnahmen handeln, wie folgendes Beispiel aufzeigt: 


Ihr Nachbar teilt Ihnen mit, dass er seine Entwässerung über Ihr Grundstück realisieren möchte. Das Interesse sein Grundstück an die Kanalisation anzuschliessen ist groß, da er andernfalls nicht bauen kann, denn eine Erschließung des Grundstücks — insbesondere der Anschluss an den Kanal — ist Grundvoraussetzung für eine Baugenehmigung. Dies ist ein typischer Fall für eine Grunddienstbarkeit, bei der ein Leitungsrecht zu Gunsten des Nachbarn eingetragen wird. Dieses Leitungsrecht erlaubt nicht nur Ihrem derzeitigen Nachbarn, sondern auch folgenden Eigentümern, Ihr Grundstück für die Entwässerung zu nutzen. Die Frage, die Sie sich nun sicherlich stellen, ist, ob Ihnen in diesem Fall eine Entschädigung zusteht. Wir als Sachverständige stehen mit Rat und Tat zur Seite und erstellen Ihnen eine fachlich kompetente Entschädigungsbewertung.


Welche Entschädigung steht Ihnen zu?

Vorab sollte Ihnen bewusst sein, dass eine einmal eingetragene Grunddienstbarkeit nur unter der Zustimmung der jeweils beteiligten Grundstückseigentümer auch wieder gelöscht werden kann. Daher sollten Sie dies nicht als einfache Nachbarschaftshilfe abtun, da Ihnen dadurch letztlich nur Nachteile entstehen. Die Höhe der Entschädigung ist anfänglich Verhandlungssache. Doch wie Sie sicherlich wissen, ist es oftmals gar nicht so einfach, über Dinge in Verhandlung zu treten, mit denen man nicht vertraut ist. Handelt es sich beispielsweise um einen Gebrauchtwagen oder einen Computer, so ist es recht einfach, sich Informationen einzuholen. Auch Daten über Häuser und Wohnungen sind zumeist frei verfügbar, sodass hier immerhin die Möglichkeit besteht, sich oberflächlich zu informieren. Doch bei solchen speziellen Angelegenheiten wie der Leitungsrecht-Entschädigungsbewertung in Hessen zum Beispiel, sollte man unbedingt einen Sachverständigen zu Rate ziehen. 


In Bezugnahme auf Ihre Entschädigungshöhe sollte man sich zum einen die Frage stellen, welchen Zuwachs an Wert das Grundstück, welches von dem Leitungsrecht profitiert, durch die Grunddienstbarkeit hat. Dieser Wertzuwachs steht naturgemäß in einem Verhältnis zu dem Wertverlust Ihres Grundstückes, welches mit einer Grunddienstbarkeit belastet ist. Dies ist nur eine Vorgehensweise, welche in der Entschädigungsbewertung Anwendung findet. Andere Verfahrensweisen legen zunächst eine Miete für das Recht fest und kapitalisieren diese auf den Stichtag, um einen Wert zu ermitteln. Es bietet sich hier immer an, als Betroffener einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hinzuzuziehen. Ein Gutachter, der von der Stadtverwaltung ausgesendet wird, kommt oftmals zu einem anderen, für den Eigentümer schlechteren, Ergebnis.


Fazit

Wie Sie sehen, kann das umfangreiche Gebiet der Entschädigungsbewertung leider nur in Stichpunkten angerissen werden, da äußerst viele verschiedene Konstellationen bestehen können.


Wer vor solch einer einschneidenden Maßnahme steht, sollte sich umgehend an einen Sachverständigen wenden, der ortsansässig ist und über die nötige Erfahrung verfügt. Dem Gutachter sollte zudem uneingeschränktes Vertrauen entgegengebracht werden, so lassen sich auch anfangs aussichtslos wirkenden Situationen mühelos klären.


Kontaktieren Sie uns jetzt und erhalten Sie ein unverbindliches Angebot für eine Immobilienbewertung.

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