Bewertungsanlässe

Bewertungsanlässe

Kauf / Verkauf

Die Bestimmung eines angemessenen Kaufpreises ist nicht immer einfach. Ein Verkehrswertgutachten hilft in schwierigen Verhandlungen oft auch deshalb, weil die Karten offen auf dem Tisch liegen.


Beleihung

Für jede Beleihung wird eine Wertermittlung nötig. Dabei sind die besonderen Risikogesichtspunkte der Bank zu berücksichtigen. Das Gutachten enthält Einschätzungen zum regionalen Immobilienmarkt, zur Objekt- und Standortqualität insbesondere zu Drittverwendungsmöglichkeiten.


Ehescheidung

Häufig wird während der Ehe eine Immobilie angeschafft. Bei Ehescheidungen ist der Anfangs- und Endwert des Vermögens zu ermitteln, um eine Aufteilung vornehmen zu können. Insbesondere in den neuen Bundesländern sind bei einer solchen Wertermittlung komplizierte rechtliche Regelungen zu beachten. Liegt ein sachgerechtes Gutachten vor, kann Streit vermieden werden.


Steuerliche Anlässe

Für die Bemessung der Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer ermittelt das Finanzamt nach vereinfachten Verfahren den Grundstückswert. Besonderheiten Ihres Grundstücks dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Sie können aber einen ggf. niedrigeren Wert mit einem Verkehrswertgutachten nachweisen und dadurch ungerechtfertigte Steuerzahlungen abwenden.


Zwangsversteigerung

In jeder Zwangsversteigerung soll ein Verkehrswertgutachten vorliegen. Der Rechtspfleger setzt auf dieser Grundlage den Verkehrswert fest und berechnet die Wertgrenzen, die in der Zwangsversteigerung mindestens zu erreichen sind.


Immobilienmanagement

Klassische Bestandshalter werden in der Immobilienwirtschaft seltener. Ein Portfolio wird nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten strukturiert und durch Zu- und Abkäufe optimiert. Die Wertermittlung in Szenarienbetrachtungen kann eine wichtige Entscheidungshilfe bilden.


Vermögensverwaltung

Vermögen werden nach Renditeüberlegungen und Risikobetrachtungen strukturiert. Durch Markt- und Standortanalysen kann auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden.


Immobilienbewertung: Was ist Ihre Immobilie tatsächlich wert?

Sie planen zum Beispiel den Kauf oder Verkauf einer Immobilie und werden schnell mit der Frage konfrontiert, wie viel diese wirklich wert ist. Hier hilft es, von uns professionell Ihre Immobilie bewerten zu lassen. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur professionellen Immobilienbewertung im Überblick.


Was sind die Vorteile einer Immobilienbewertung?

Für den Käufer beziehungsweise den Interessenten wie auch für den Verkäufer hat es einige Vorteile, die Immobilie bewerten zu lassen. Auf Grundlage einer neutralen und objektiven Ermittlung des Wertes haben beide Parteien sichere Kenntnis darüber, welcher Kauf- beziehungsweise Verkaufspreis gegenwärtig fair ist. 

  • Für den Käufer ergibt sich eine verlässliche Grundlage, zudem kann die Bewertung als Argument dienen, falls der Preis zu hoch erscheint.
  • Als Verkäufer bildet der Verkaufspreis eine realistische Basis. Auch bildet die Immobilienbewertung die Grundlage bei einer Erbverteilung oder Schenkung. 


Welche Daten fließen in die Bewertung mit ein?

Für die sachkundige Wertermittlung werden Ihnen unter anderem folgende Fragen gestellt:

  • Wo befindet sich die Immobilie? Welche Grundstücksfläche liegt vor?
  • Um welchen Objekttyp handelt es sich?
  • Wie groß ist die Wohnfläche? Was ist die Anzahl der Zimmer?
  • Welche Ausstattung (einfach bis gehoben) beinhaltet sie?
  • Wann wurde die Immobilie gebaut?
  • Welche baulichen Veränderungen und Modernisierungen fanden statt?
  • Befinden sich Parkmöglichkeiten vor Ort?
  • Gibt es Besonderheiten? Verbleibt im Objekt Inventar?


Nach welchen Methoden werden Immobilien bewertet?

Da das Immobilie Bewerten ein äußerst komplexer Vorgang ist, bei welchem diverse Einflussfaktoren berücksichtigt werden müssen, kommen je nach Art unterschiedliche Vorgehensweisen zum Einsatz. Üblich sind hier das Ertragswert-, das Sachwert- sowie das Vergleichswertverfahren.

  • Ertragswertverfahren
    Das Ertragswertverfahren findet vorwiegend bei vermieteten Objekten Anwendung. Die Basis der Berechnung ist hierbei die Höhe der erzielten Miete oder Pacht. Der Wert kann sich je nach Bauzustand der Immobilie weiter erhöhen oder auch reduzieren. 
  • Sachwertverfahren
    Der Wert eines Grundstückes sowie die Baukosten sind Hauptbestandteil bei dem Sachwertverfahren. Durch die Begutachtung der Bausubstanz und der Ausstattung des Gebäudes, zum Beispiel eines Einfamilienhauses, wird der Wert ermittelt und zu dem Wert des Grundstückes hinzugerechnet. Auch das Baujahr spielt eine wichtige Rolle in der Ermittlung bei diesem Verfahren.
  • Vergleichswertverfahren
    Betrachtet werden bei diesem Verfahren sowohl die real erzielten Verkaufspreise von Immobilien in ähnlicher Lage als auch das Vorhandensein von gleichartigen Merkmalen bei der Ausstattung und der Bausubstanz. Diese Kriterien bilden die Basis für eine Wertermittlung. Besonderheiten bei der Lage, der Ausstattung, dem Zustand oder auch des Zuschnitts bieten Spielraum für spezifische Auf- oder Abwertungen. Dieses Verfahren eignet sich vor allem gut bei Eigentumswohnungen.


Zu welchen Anlässen ist eine Bewertung nötig?

Oftmals ist eine Ermittlung des Wertes einer Immobilie vonnöten, wenn zum Beispiel eine rechtliche Auseinandersetzung vor Gericht stattfindet. Hierbei kann es sich etwa um eine Wertermittlung im Falle einer Scheidung handeln. Auch bei einer Erbschaft findet sie Anwendung. Für steuerliche Zwecke und Zwangsversteigerungen wird ebenfalls eine Immobilienbewertung angefordert. Sie ist zudem eine wichtige Entscheidungshilfe im Immobilienmanagement.


Warum sollte die Immobilienbewertung durch einen qualifizierten Sachverständigen erfolgen?

Sollte es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen, werden ausschließlich Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anerkannt. Zudem ist Grundlage einer qualifizierten Bewertung stets eine fachkundige Objektbesichtigung vor Ort unter Einbeziehung sämtlicher individueller Faktoren.


Kontaktieren Sie uns jetzt und erhalten Sie ein unverbindliches Angebot für eine Immobilienbewertung.

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