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Welche Vorteile bringen die Erbpacht beziehungsweise das Erbbaurecht?

Die Erbpacht, die in Deutschland bereits seit 1947 verboten ist, beschrieb eine Form des Grundbesitzes, bei der eine dauerhafte Trennung des Nutzungsrechts und des Eigentumsrechts erfolgte. Dabei bezog sich die Erbpacht primär auf landwirtschaftliche Flächen, die dem Erbpächter für eine unbegrenzte Nutzungsdauer zur Verfügung standen. Als Gegenleistung musste der Erbpächter dem jeweiligen Grundbesitzer jährliche eine Zahlung in Form des Erbzinses übergeben. Doch obwohl die Erbpacht schon seit mehreren Jahren verboten ist, ist der Begriff heutzutage immer noch aktuell. Dies ist auf das heutzutage geltende Erbbaurecht zurückzuführen, für das oftmals noch der Begriff der Erbpacht synonym verwendet wird. Analog zur damaligen Erbpacht ermöglicht das Erbbaurecht heutzutage die Trennung zwischen dem Grundstückseigentum und dem Nutzungsrecht. Allerdings bezieht sich diese Trennung jetzt nicht mehr auf die unbegrenzte Nutzungsdauer von landwirtschaftlichen Flächen, sondern umfasst vielmehr die zeitlich begrenzte Nutzung eines Grundstücks, um darauf eine Immobilie zu errichten. Wird demnach ein Erbbaurecht erworben, wird nicht das Grundstück an sich gekauft, sondern ausschließlich das Recht, eine Immobile auf diesem Grundstück errichten zu dürfen. Eigentümer der so errichteten Immobilie ist dann der Erbbaurechtnehmer. Demzufolge wird der Grund und Boden im Rahmen des Erbbaurechtes nicht verkauft, sondern lediglich für eine bestimmte Zeit vermietet. Wie bei anderen Mietobjekten wird auch bei der Anmietung eines Grundstückes ebenfalls eine regelmäßige Zahlung fällig. Diese entrichtet der Erbbaurechtnehmer dem Erbbaurechtgeber in Form des Erbbauzinses.

Dauer des Erbbaurechtes

Die Dauer eines Erbbaurechtes ist zeitlich begrenzt und wird in einem sogenannten Erbbaurechtsvertrag festgelegt. Üblicherweise beträgt die Pachtdauer 33, 66 oder gar 99 Jahre. Mit dieser langen Mietdauer soll auch die Weitergabe der auf dem Grundstück errichteten Immobilie über Generationen hinweg ermöglicht werden. Wird eine erbbaurechtlich errichtete Immobilie verkauft oder vererbt, so muss auch der neue Eigentümer für die geltende Erbpacht aufkommen.

Vielseitige Vorteile des Erbbaurechtes

Von einem erbbaurechtlichen Vorgehen profitieren beide Seiten gleichermaßen. Denn die Erbbaurechtgeber sind infolge des Erbbaurechtes immer noch im Besitz ihres Grundstückes. Zudem sichert sich der Erbbaurechtgeber auf langfristige Sicht eine dauerhafte Einnahme. Auf der anderen Seite ermöglicht ein erbbaurechtliches Vorgehen vielen Privatpersonen, sich den Traum von einem Eigenheim verwirklichen zu können. Denn durch die entfallenden Grundstückskosten wird ein Eigenheim für viele überhaupt erst finanzierbar. Außerdem laufen die meisten Erbbaurechtsverträge sehr lange, sodass die Erbbaurechtnehmer fast dieselben Rechte genießen, wie sie ihnen auch als Grundstückseigentümer zugestanden wären. Bei weiteren Fragen und Angelegenheiten rund um das Thema Erbbaurecht stehen wir von der Firma Immobilienwert Lindner unseren Kunden jederzeit beratend und unterstützend zur Seite.


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