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Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche

Die marktgerechte Erstellung eines Sachverständigengutachtens im Immobiliensektor ist grundsätzlich eine diffizile Aufgabe, da sehr viele verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen. Die Königsdisziplin bei der Gutachtenerstellung ist allerdings die Entschädigungsbewertung. Ein Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche kommt immer dann zum Tragen, wenn ein Grundstücks- oder Immobilieneigentümer in seinen Rechten durch Dritte eingeschränkt wird oder werden könnte. Es gibt sehr viele Gründe, weshalb solch eine Einschränkung entstehen kann. Als typisches Beispiel wäre eine Landenteignung zu nennen. Eine Stadt/eine Gemeinde plant den Bau einer Straße – Autobahn, Umgehungsstraße oder Ähnliches – und setzt ihre Rechte durch. Selbstverständlich kann es sich auch um andere geplante Baumaßnahmen handeln, die zum Wohle der Allgemeinheit entstehen sollen, an deren Stelle sich aber eine „Altbebauung“ befindet.

Die öffentlichen Rechte, die regeln, ob eine Enteignung durchgeführt werden kann, sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Sollte solch eine öffentliche Baumaßnahme für Berlin oder Thüringen geplant sein, kann nur eindringlich dazu geraten werden, sich einem Sachverständigen anzuvertrauen, der ortskundig und in dem Bundesland ansässig ist. Wenn eine Entschädigungsbewertung in Thüringen, zum Beispiel in Erfurt, Jena, Weimar oder Gotha erstellt werden soll, ist ein Gutachter aus Thüringen die richtige Wahl. Da es sich bei dieser Art der Gutachtenerstellung um ein schwieriges Gebiet handelt, muss der Gutachter über langjährige Erfahrung, sehr weitreichende Fachkompetenz und eine Zulassung für das entsprechende Bundesland verfügen.

Geltendmachung von Ansprüchen

Eine Entschädigungsbewertung wird immer von Emotionen begleitet. Daher ist es gut, wenn der Sachverständige eine Person des Vertrauens ist. In der Regel kann eine Enteignung nur durchgeführt werden, wenn dafür ein Schadensersatz erfolgt. Die Höhe des Schadensersatzes wird von dem Sachverständigen ermittelt.

Obwohl der Sachverständige vereidigt ist und nach bestem Wissen und Gewissen handeln muss, bietet es sich immer an, als Betroffener einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Ein Gutachter, der von der Stadtverwaltung ausgesendet wird, kommt meistens zu einem anderen, für den Eigentümer schlechteren, Ergebnis. Ganz gleich, um welche Art von Eingriff es sich handelt – theoretisch kommt auch eine Wertminderung durch Lärmbelästigung infrage: Der Grundeigentümer kann mit der Entschädigungsbewertung seinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung geltend machen.

Gemeinsam lässt sich jede Hürde nehmen

Das umfangreiche Gebiet der Entschädigungsbewertung kann leider nur in Stichpunkten angerissen werden, da äußerst viele verschiedene Konstellationen bestehen können.

Wer vor solch einer einschneidenden Maßnahme steht, sollte sich umgehend an einen Sachverständigen wenden, der ortsansässig ist und über sehr viel Erfahrung verfügt. Außerdem muss dem Gutachter uneingeschränktes Vertrauen entgegengebracht werden können. Dann lassen sich auch solche Hürden mühelos nehmen.


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